Sächsische Aufbaubank (SAB)

SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"

Darlehen

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Steckbrief zu SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartDarlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten04.07.2026

Was wird gefördert?

Mit dem SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, im Einzelnen: Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche) deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp beträgt Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze) mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr …

Wer wird gefördert?

natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft) freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sonstige juristische Personen des Privatrechts Nicht gefördert werden: Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland, deren Einrichtungen oder Beteiligungen Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Grundsätzlich gilt: Der Maßnahme- bzw. Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"

Was wird gefördert?
Mit dem SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, im Einzelnen: Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche) deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp beträgt Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze) mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr …
Wer wird gefördert?
natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft) freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sonstige juristische Personen des Privatrechts Nicht gefördert werden: Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland, deren Einrichtungen oder Beteiligungen Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Grundsätzlich gilt: Der Maßnahme- bzw. Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
In welcher Form wird SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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