| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.08.2026 |
natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer Angehörige der freien Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude (bis zum 31.12.2026)
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Nichtwohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ( Expertenliste
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 € pro Quadratmeter, max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, max. 10 Mio. € pro Vorhaben Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude: bis zu 1.000 € pro Quadratmeter, max. 5 Mio.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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