NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Darlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände)

Steckbrief zu Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten30.08.2026
Nachhaltiges BauenKlimaschutzNichtwohngebäude

Wer wird gefördert?

natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer Angehörige der freien Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude (bis zum 31.12.2026)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Nichtwohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ( Expertenliste

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 € pro Quadratmeter, max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, max. 10 Mio. € pro Vorhaben Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude: bis zu 1.000 € pro Quadratmeter, max. 5 Mio.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer Angehörige der freien Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude (bis zum 31.12.2026)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Nichtwohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ( Expertenliste
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 € pro Quadratmeter, max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, max. 10 Mio. € pro Vorhaben Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude: bis zu 1.000 € pro Quadratmeter, max. 5 Mio.
In welcher Form wird Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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