NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Nichtwohngebäude - Kredit

ZuschussDarlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände

Steckbrief zu BEG Nichtwohngebäude - Kredit
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeSelbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.07.2026
ImmobilienEnergieeffizienz

Wer wird gefördert?

Privatpersonen einschließlich Einzelunternehmer Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von (Flächen-)Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen

Was wird gefördert?

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden: Sanierung zum Effizienzgebäude NWG Effizienzgebäude Denkmal EE oder Denkmal NH Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH Bonus für „Worst Performing Building“ ; Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten …

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag Sanierung oder Ersterwerb: 2.000 € pro m , max. 10 Mio. € je Vorhaben Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifilzierung: 10 € pro m , max. 40.000 € je Vorhaben Laufzeiten 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Nichtwohngebäude - Kredit

Wer wird gefördert?
Privatpersonen einschließlich Einzelunternehmer Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von (Flächen-)Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Was wird gefördert?
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden: Sanierung zum Effizienzgebäude NWG Effizienzgebäude Denkmal EE oder Denkmal NH Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH Bonus für „Worst Performing Building“ ; Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten …
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag Sanierung oder Ersterwerb: 2.000 € pro m , max. 10 Mio. € je Vorhaben Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifilzierung: 10 € pro m , max. 40.000 € je Vorhaben Laufzeiten 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B.
In welcher Form wird BEG Nichtwohngebäude - Kredit gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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