NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Nichtwohngebäude - Kredit
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 10 Mio. €, und Tilgungszuschüsse bis zu 50%
Wer wird gefördert?
Privatpersonen einschließlich Einzelunternehmer Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von (Flächen-)Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Was wird gefördert?
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes verbessern oder erstmal
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