Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

ZuschussDarlehen

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Steckbrief zu Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Das Programm enthält folgende Module: Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.

Wer wird gefördert?

Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Investitionsort: Sachsen Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart und Modul Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% (Modul 1 - Forschung 100%) der förderfähigen Ausgaben.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Was wird gefördert?
Das Programm enthält folgende Module: Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung (nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
Wer wird gefördert?
Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Investitionsort: Sachsen Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart und Modul Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% (Modul 1 - Forschung 100%) der förderfähigen Ausgaben.
In welcher Form wird Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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