NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände)

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, bis zu 500 € pro qm, max. 5 Mio. € je Vorhaben Wer wird gefördert? natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Contractoren Was wird gefördert? Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichwohngebäudes verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt
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