NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände)
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, bis zu 500 € pro qm, max. 5 Mio. € je Vorhaben
Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Contractoren
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichwohngebäudes verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt
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