NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Darlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände)

Steckbrief zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeSelbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten01.08.2026
EnergieeffizienzNichtwohngebäudeGewerbebau

Wer wird gefördert?

natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Contractoren

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichwohngebäudes verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW Bankengruppe oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die nicht älter als 12 Monate ist. Wenn Sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden Anforderungen und Standards in den Bereichen Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : bis zu 500 € pro m , max. 5 Mio. € je Vorhaben Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 30 Jahre bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit : 4 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen und Nachfinanzierungen Maßnahmen von Bund, Bundesländern sowie deren Einrichtungen und politische Parteien Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Contractoren
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichwohngebäudes verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW Bankengruppe oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die nicht älter als 12 Monate ist. Wenn Sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden Anforderungen und Standards in den Bereichen Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : bis zu 500 € pro m , max. 5 Mio. € je Vorhaben Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 30 Jahre bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit : 4 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen und Nachfinanzierungen Maßnahmen von Bund, Bundesländern sowie deren Einrichtungen und politische Parteien Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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