| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 06.08.2026 |
für Vorhaben im Inland: natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln, mit Sitz im In- oder Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln für Vorhaben im EU-Ausland: Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung
Sie können einen Kredit mit Klimazuschüssen für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nach den Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien erhalten. Die Förderung erfolgt in folgenden Modulen: Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sowie Betriebsmittel und Warenlager, die im direkten Zusammenhang mit der Produktion klimafreundlicher Technologien stehen Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: Investitionen …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Investitionen tragen dazu bei, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die
Förderart : Kredite mit Klimazuschüssen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : max. 25 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten Investitionen 2 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr 2 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren 2 bis 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren Modul A – Betriebsmittel 2 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr Modul A – Material-/Warenlager: 2 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr 2 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren Zinssatz Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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