NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Darlehen

Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus

Steckbrief zu LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten21.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion erhalten. Gefördert werden u.a. in folgende Maßnahmen: Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben , auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation Abfindung weichender Erben Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive eingebauter Stalltechnik Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive eingebauter Stalltechnik, die mind.

Wie wird gefördert?

Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Wer wird gefördert?
Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion erhalten. Gefördert werden u.a. in folgende Maßnahmen: Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben , auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation Abfindung weichender Erben Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive eingebauter Stalltechnik Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive eingebauter Stalltechnik, die mind.
Wie wird gefördert?
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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