| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 17.09.2026 |
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart
Sie können ein Darlehen erhalten zur Sicherung der Liquidität angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verwenden die Mittel für betriebliche Zwecke.
Förderart : Darlehen Förderhöhe max. 50.000 € ohne Nachweis der Mehrkosten max. 500.000 € bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre : 3 Jahre Kreditlaufzeit bei 0 bis 2 Tilgungsfreijahren Zinssatz : siehe aktuelle Konditionen Tilgung : außerplanmäßige Rückzahlung für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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