NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten

Darlehen

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart

Steckbrief zu LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten17.09.2026
LandwirtschaftGartenbauWeinbau

Wer wird gefördert?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Sicherung der Liquidität angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verwenden die Mittel für betriebliche Zwecke.

Wie wird gefördert?

Förderart : Darlehen Förderhöhe max. 50.000 € ohne Nachweis der Mehrkosten max. 500.000 € bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre : 3 Jahre Kreditlaufzeit bei 0 bis 2 Tilgungsfreijahren Zinssatz : siehe aktuelle Konditionen Tilgung : außerplanmäßige Rückzahlung für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten

Wer wird gefördert?
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten zur Sicherung der Liquidität angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verwenden die Mittel für betriebliche Zwecke.
Wie wird gefördert?
Förderart : Darlehen Förderhöhe max. 50.000 € ohne Nachweis der Mehrkosten max. 500.000 € bei begründeten höheren Liquiditätsbedarfen Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre : 3 Jahre Kreditlaufzeit bei 0 bis 2 Tilgungsfreijahren Zinssatz : siehe aktuelle Konditionen Tilgung : außerplanmäßige Rückzahlung für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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