NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen

Darlehen

zur Standortsicherung und -erweiterung (keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen)

Steckbrief zu LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten20.08.2026
AgrarwirtschaftMittelstand

Wer wird gefördert?

agrarnahe Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihrem agrarnahen Unternehmen erhalten. Mitfinanziert werden folgende Vorhaben: Unternehmenskäufe und -übernahmen (auch anteilig) Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung und -erweiterung (keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen) Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden baulichen Anlagen Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen Erwerb von Maschinen und Fahrzeugen

Wie wird gefördert?

Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? reine Ersatzinvestitionen Unternehmen in Schwierigkeiten Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen

Wer wird gefördert?
agrarnahe Unternehmen
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihrem agrarnahen Unternehmen erhalten. Mitfinanziert werden folgende Vorhaben: Unternehmenskäufe und -übernahmen (auch anteilig) Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung und -erweiterung (keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen) Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden baulichen Anlagen Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen Erwerb von Maschinen und Fahrzeugen
Wie wird gefördert?
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? reine Ersatzinvestitionen Unternehmen in Schwierigkeiten Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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