| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 29.08.2026 |
agrarnahe Unternehmen Unternehmen mit dem Zweck der Investition in die Infrastruktur im ländlichen Raum Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
Sie können ein Darlehen erhalten zur Refinanzierung von Investitionen im ländlichen Raum . Gefördert werden auch Betriebsmittellinien (z.B. Molkereien, Mühlen der Saatguthersteller).
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die refinanzierte Investition findet in Deutschland statt. Vorhaben im Bereich Infrastruktur finden im ländlichen Raum statt, also in Städten und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner.
Förderart : Darlehen Förderhöhe : max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in Schwierigkeiten Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen