NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung im ländlichen Raum

Darlehen

Unternehmen mit dem Zweck der Investition in die Infrastruktur im ländlichen Raum

Steckbrief zu Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung im ländlichen Raum
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.08.2026
Ländliche EntwicklungInfrastruktur

Wer wird gefördert?

agrarnahe Unternehmen Unternehmen mit dem Zweck der Investition in die Infrastruktur im ländlichen Raum Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Refinanzierung von Investitionen im ländlichen Raum . Gefördert werden auch Betriebsmittellinien (z.B. Molkereien, Mühlen der Saatguthersteller).

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die refinanzierte Investition findet in Deutschland statt. Vorhaben im Bereich Infrastruktur finden im ländlichen Raum statt, also in Städten und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner.

Wie wird gefördert?

Förderart : Darlehen Förderhöhe : max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in Schwierigkeiten Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung im ländlichen Raum

Wer wird gefördert?
agrarnahe Unternehmen Unternehmen mit dem Zweck der Investition in die Infrastruktur im ländlichen Raum Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten zur Refinanzierung von Investitionen im ländlichen Raum . Gefördert werden auch Betriebsmittellinien (z.B. Molkereien, Mühlen der Saatguthersteller).
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die refinanzierte Investition findet in Deutschland statt. Vorhaben im Bereich Infrastruktur finden im ländlichen Raum statt, also in Städten und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner.
Wie wird gefördert?
Förderart : Darlehen Förderhöhe : max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in Schwierigkeiten Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).
In welcher Form wird Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung im ländlichen Raum gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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