NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft

Darlehen

(z.B. Lagerhallen, Mitarbeiterunterkünfte) und baulichen Anlagen, einschließlich deren Betriebsgrundstücke und Baunebenkosten

Steckbrief zu LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten20.08.2026
AquakulturFischwirtschaft

Wer wird gefördert?

Unternehmen der Aquakultur und der Fischwirtschaft

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft erhalten. Gefördert werden u.a. in folgende Maßnahmen: Erwerb von fischwirtschaftlichen Nutz- und Wasserflächen Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben , auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation Abfindung weichender Erben Bau, Erwerb und Modernisierung von Fischzuchtanlagen inklusive eingebauter Technik Bau, Erwerb und Modernisierung von Rezirkulierenden Aquakultursystemen (RAS) und

Wie wird gefördert?

Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft

Wer wird gefördert?
Unternehmen der Aquakultur und der Fischwirtschaft
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft erhalten. Gefördert werden u.a. in folgende Maßnahmen: Erwerb von fischwirtschaftlichen Nutz- und Wasserflächen Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben , auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation Abfindung weichender Erben Bau, Erwerb und Modernisierung von Fischzuchtanlagen inklusive eingebauter Technik Bau, Erwerb und Modernisierung von Rezirkulierenden Aquakultursystemen (RAS) und
Wie wird gefördert?
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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