| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 20.08.2026 |
Unternehmen der Aquakultur und der Fischwirtschaft
Sie können ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft erhalten. Gefördert werden u.a. in folgende Maßnahmen: Erwerb von fischwirtschaftlichen Nutz- und Wasserflächen Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben , auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation Abfindung weichender Erben Bau, Erwerb und Modernisierung von Fischzuchtanlagen inklusive eingebauter Technik Bau, Erwerb und Modernisierung von Rezirkulierenden Aquakultursystemen (RAS) und
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : i.d.R. max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen Auszahlung : 100% Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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