NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Ausfallbürgschaften bis 80% für Kredite bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. €
Wer wird gefördert?
gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft Angehörige der freien Berufe land- und forstwirtschaftliche Betriebe natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einer Landesbürgschaft, wenn Sie keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze Ihrem Vorhaben von besonderem Gewicht. Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen nutzen Neuinvestiti
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden