NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

DarlehenBürgschaft

wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine

Steckbrief zu Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten30.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft Angehörige der freien Berufe land- und forstwirtschaftliche Betriebe natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einer Landesbürgschaft, wenn Sie keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze Ihrem Vorhaben von besonderem Gewicht. Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen nutzen Neuinvestitionen Nachfinanzierung von Investitionen Beschaffung von Betriebsmitteln Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt. Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.

Wie wird gefördert?

Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind Wie erfolgt die Antragstellung? Bei einem Bürgschaftsvolumen über 2,0 Mio. € Sie stellen Ihren Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC). Es gelten die Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei einem Bürgschaftsvolumen bis zu 2,0 Mio. € Sie stellen Ihren Antrag bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Es gelten die Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

Wer wird gefördert?
gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft Angehörige der freien Berufe land- und forstwirtschaftliche Betriebe natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einer Landesbürgschaft, wenn Sie keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze Ihrem Vorhaben von besonderem Gewicht. Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen nutzen Neuinvestitionen Nachfinanzierung von Investitionen Beschaffung von Betriebsmitteln Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt. Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind Wie erfolgt die Antragstellung? Bei einem Bürgschaftsvolumen über 2,0 Mio. € Sie stellen Ihren Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC). Es gelten die Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei einem Bürgschaftsvolumen bis zu 2,0 Mio. € Sie stellen Ihren Antrag bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Es gelten die Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften
In welcher Form wird Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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