| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.09.2026 |
juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts
Sie erhalten einen Zuschuss für transformative Klimaschutzprojekte , die zum treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Konsummodel beitragen. Gefördert werden Maßnahmen, die bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, in den folgenden klimarelevanten Handlungsfeldern: Kommune Verbraucher Wirtschaft Bildung
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Der Bund hat ein erhebliches Interesse an dem Projekt. Dat Projekt kann ohne die Förderung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert. Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten: i.d.R.: mind. 10%
Förderart : Zuschuss Förderumfang i.d.R.: bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten öffentlich-institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen: bis zu 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten Unternehmen: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten Förderdauer : bis zu 3 Jahren Bagatellgrenze : 150.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten kumulieren. Die beihilferechtlichen Vorgaben sind einzuhalten und ein angemessener Eigenmittelanteil ist zu erbringen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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