NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Elektromobilität

Zuschuss

Fahrzeuge und der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer

Steckbrief zu Förderrichtlinie Elektromobilität
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten21.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen in Forschung und Entwicklung und den Aufbau elektromobiler Fahrzeugflotten erhalten. Gefördert werden: kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte Flottenprogramm Elektrofahrzeuge Infrastruktur Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Fördergeber zur Verfügung. Ihr zu förderndes Elektromobilitätskonzept enthält einen konkreten Umsetzungs-/Maßnahmen- bzw. Beschaffungsplan.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe Elektromobilitätskonzepte : bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben für die Studie, max. 100.000 € Flottenprogramm : Fördersätze sind in den Aufrufen zur Antragseinreichung festgelegt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben : bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Aufrufen zur Antragseinreichung veröffentlicht.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Elektromobilität

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen in Forschung und Entwicklung und den Aufbau elektromobiler Fahrzeugflotten erhalten. Gefördert werden: kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte Flottenprogramm Elektrofahrzeuge Infrastruktur Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Fördergeber zur Verfügung. Ihr zu förderndes Elektromobilitätskonzept enthält einen konkreten Umsetzungs-/Maßnahmen- bzw. Beschaffungsplan.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe Elektromobilitätskonzepte : bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben für die Studie, max. 100.000 € Flottenprogramm : Fördersätze sind in den Aufrufen zur Antragseinreichung festgelegt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben : bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Aufrufen zur Antragseinreichung veröffentlicht.
In welcher Form wird Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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