NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe und sonstige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die nicht verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse in Höhe von 50% des förderfähigen Beratungshonorars, abhängig von Energiekosten und Gebäudegröße
Was wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert?
Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, die vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind Unternehmen, die auf eigenes Personal mit der für eine Zulassung nach dieser Richtlinie erforderlichen Qualifikation zurückgreifen könnten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn zu Maßnahme stellen. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Rich
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden