| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.09.2026 |
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmen juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Bürgerenergiegenossenschaften, Hochschulen, Verbände) kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einsetzen. Sie können die Förderung in folgenden Modulen erhalten: Fördermodul „Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung“ Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen) Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher Planungs- und Beratungsleistungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung Wasserkraftanlagen Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation …
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe : abhängig von der Art des Vorhabens Bagatellgrenze: Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen des Bundes, der Länder sowie deren Einrichtungen Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie Anlagen für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen Vermögensübertragungen Wie erfolgt die …
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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