NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
sog. Kontraktoren, die vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des
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Förderart: Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € pro Maßnahme
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Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen steckerfertige Verkaufskühlmöbel Kältemittelrohrleitungen und Rohre für die Wärmeverteilung Prototypen gebrauchte Anlagen Eigenbauanlagen Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen laufende Ausgaben Maßnahmen von natürlichen Personen (Privatpersonen) Bundesländern und deren Einrichtungen landeseigenen Gesellschaften Unternehmen in Sc
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