NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Zuschuss

sog. Kontraktoren, die vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des

Steckbrief zu Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten14.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem sich die stationäre Anlage befindet, oder Energiedienstleistungsunternehmen sog. Kontraktoren, die vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragt wurden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen , die mit nicht halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit) Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben mit Ihrem Vorhaben vor Antragstellung noch nicht

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss (i.d.R. als De-miminis-Beihilfe) Förderumfang : max. 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : abhängig von Art der Maßnahme, max. 200.000 € pro Maßnahme So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen steckerfertige Verkaufskühlmöbel Kältemittelrohrleitungen und Rohre für die Wärmeverteilung Prototypen gebrauchte Anlagen Eigenbauanlagen Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen laufende Ausgaben …

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Wer wird gefördert?
Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem sich die stationäre Anlage befindet, oder Energiedienstleistungsunternehmen sog. Kontraktoren, die vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragt wurden.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen , die mit nicht halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit) Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben mit Ihrem Vorhaben vor Antragstellung noch nicht
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss (i.d.R. als De-miminis-Beihilfe) Förderumfang : max. 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : abhängig von Art der Maßnahme, max. 200.000 € pro Maßnahme So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen steckerfertige Verkaufskühlmöbel Kältemittelrohrleitungen und Rohre für die Wärmeverteilung Prototypen gebrauchte Anlagen Eigenbauanlagen Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen laufende Ausgaben …
In welcher Form wird Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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