NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

sog. Kontraktoren, die vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € pro Maßnahme Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen steckerfertige Verkaufskühlmöbel Kältemittelrohrleitungen und Rohre für die Wärmeverteilung Prototypen gebrauchte Anlagen Eigenbauanlagen Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen laufende Ausgaben Maßnahmen von natürlichen Personen (Privatpersonen) Bundesländern und deren Einrichtungen landeseigenen Gesellschaften Unternehmen in Sc
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