NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern bestehen,

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 300.000 € Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Investition in den Bau und Betrieb der Windenergieanlage öffentlich-rechtliche Gebühren Kosten, die mit der Gründung einer Gesellschaft oder anderer Unternehmensformen verbunden sind Kosten für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse mit Personen, die in Unternehmen beschäftigt sind, die an der Gesellschaft beteiligt Eigenleistungen und Verwaltungskosten Maßnahmen von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbände des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen von Herstellern von Windenergieanlagen von Unternehmen in Schwierigkei
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