NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land
als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern bestehen,
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Förderart: Zuschüsse bis zu 300.000 €
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Investition in den Bau und Betrieb der Windenergieanlage öffentlich-rechtliche Gebühren Kosten, die mit der Gründung einer Gesellschaft oder anderer Unternehmensformen verbunden sind Kosten für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse mit Personen, die in Unternehmen beschäftigt sind, die an der Gesellschaft beteiligt Eigenleistungen und Verwaltungskosten Maßnahmen von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbände des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen von Herstellern von Windenergieanlagen von Unternehmen in Schwierigkei
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