NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

DarlehenBürgschaft

Sie können eine Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn Sie Maßnahmen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, d.h. zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO

Steckbrief zu NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten05.07.2026
Erneuerbare EnergienKlimaschutzGrüne Transformation

Wer wird gefördert?

gewerbliche Unternehmen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Freiberufler mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können eine Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn Sie Maßnahmen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, d.h. zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO -Emissionen finanzieren möchten und keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für folgende Maßnahmen nutzen: Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und/oder den Transport klimaneutraler Energieträger (u.a., aber nicht abschließend Grünstrom, Wasserstoff) Erwerb von immateriellen (u.a.

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Ausfallbürgschaft Förderumfang : max. 80% der Kreditsumme (Kredit von 2,5 Mio. € bis max. 25 Mio. €) Förderdauer : marktüblich, bis max. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Übrigens : Die Finanzierung kann auch mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft kombiniert werden. So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben müssen insgesamt eingehalten werden. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 25% von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten werden Unternehmen in Schwierigkeiten sog.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

Wer wird gefördert?
gewerbliche Unternehmen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Freiberufler mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können eine Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn Sie Maßnahmen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, d.h. zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO -Emissionen finanzieren möchten und keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für folgende Maßnahmen nutzen: Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und/oder den Transport klimaneutraler Energieträger (u.a., aber nicht abschließend Grünstrom, Wasserstoff) Erwerb von immateriellen (u.a.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Ausfallbürgschaft Förderumfang : max. 80% der Kreditsumme (Kredit von 2,5 Mio. € bis max. 25 Mio. €) Förderdauer : marktüblich, bis max. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Übrigens : Die Finanzierung kann auch mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft kombiniert werden. So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben müssen insgesamt eingehalten werden. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 25% von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten werden Unternehmen in Schwierigkeiten sog.
In welcher Form wird NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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