| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen, Bürgschaft |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Existenzgründerinnen und -gründer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Angehörige der freien Berufe
Sie können die Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwenden. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. € Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen weiter.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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