NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 2 Mio. €
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert?
Sie können die Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwenden. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: 50 bis 80% des Kredit
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