NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

DarlehenBürgschaft

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

Steckbrief zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Existenzgründerinnen und -gründer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Sie können die Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwenden. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.

Wie wird gefördert?

Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. € Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen weiter.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert?
Sie können die Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwenden. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. € Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen weiter.
In welcher Form wird Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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