NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude

rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Bis zu 35% der förderfähigen Gesamtausgaben Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Formulare und Merkblätter Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden) gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW). Bei gemischt genutzten Gebäuden kann eine getrennte Antragstellung für die jeweiligen Gebäudeteile in Betracht kommen. Die Bewertung und Feststellung zur Antragstellung als Wohn- oder als Nichtwohngebäude erfolgt durch die Expertin oder den Experten für E
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