NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude
rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
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Förderart: Bis zu 35% der förderfähigen Gesamtausgaben
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden) gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW). Bei gemischt genutzten Gebäuden kann eine getrennte Antragstellung für die jeweiligen Gebäudeteile in Betracht kommen. Die Bewertung und Feststellung zur Antragstellung als Wohn- oder als Nichtwohngebäude erfolgt durch die Expertin oder den Experten für E
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