NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude

ZuschussDarlehen

rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

Steckbrief zu BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
EnergieWärmeversorgung

Wer wird gefördert?

kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern Anlagen zur Heizungsunterstützung , z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : 30% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag): Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für Nichtwohngebäude: pauschal 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 € zusätzlich 197 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern Anlagen zur Heizungsunterstützung , z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 30% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag): Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für Nichtwohngebäude: pauschal 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 € zusätzlich 197 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08.
In welcher Form wird BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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