NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KfW-Umweltprogramm

ZuschussDarlehen

rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung

Steckbrief zu KfW-Umweltprogramm
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Angehörige der freien Berufe natürliche Personen juristische Personen rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit Für Vorhaben in der EU: Unternehmen mit Sitz in Deutschland Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mind. 25%

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland erhalten. Folgende Vorhaben werden unterstützt: Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“) Luftreinhaltung/Lärmschutz Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (technisch) Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung für förderungswürdige betriebliche Umweltschutzinvestitionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erzielen mit dem Vorhaben eine Energieeinsparung von mindestens 10% (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30% (Premiumstandard). Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein. Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen max. 50 Mio. €) Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit 2 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung in gleichen Vierteljahresraten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit für außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Tilgungszuschuss: Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KfW-Umweltprogramm

Wer wird gefördert?
Angehörige der freien Berufe natürliche Personen juristische Personen rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit Für Vorhaben in der EU: Unternehmen mit Sitz in Deutschland Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mind. 25%
Was wird gefördert?
Sie können einen Kredit für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland erhalten. Folgende Vorhaben werden unterstützt: Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“) Luftreinhaltung/Lärmschutz Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (technisch) Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung für förderungswürdige betriebliche Umweltschutzinvestitionen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erzielen mit dem Vorhaben eine Energieeinsparung von mindestens 10% (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30% (Premiumstandard). Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein. Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen max. 50 Mio. €) Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit 2 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung in gleichen Vierteljahresraten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit für außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Tilgungszuschuss: Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird KfW-Umweltprogramm gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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