NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude

ZuschussDarlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände

Steckbrief zu BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten08.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern Anlagen zur Heizungsunterstützung , z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang Grundförderung: 30% der förderfähigen Gesamtkosten Effizienzbonus: 5% (effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen) Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € (Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten) Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag): 30.000 € für die 1. Wohneinheit jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit Bagatellgrenze : 300 € So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60% der geförderten Investitionskosten möglich.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude

Wer wird gefördert?
Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern Anlagen zur Heizungsunterstützung , z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang Grundförderung: 30% der förderfähigen Gesamtkosten Effizienzbonus: 5% (effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen) Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € (Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten) Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag): 30.000 € für die 1. Wohneinheit jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit Bagatellgrenze : 300 € So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60% der geförderten Investitionskosten möglich.
In welcher Form wird BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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