NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Altersgerecht Umbauen - Kredit

Darlehen

unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, wird

Steckbrief zu Altersgerecht Umbauen - Kredit
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.07.2026
ImmobilienWohnungswirtschaftEnergieeffizienz

Wer wird gefördert?

Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Bauträger Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen, z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden erhalten. Auch die Reduzierung von Barrieren unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, wird unterstützt. Im Bereich Einbruchschutz werden folgende Einbauvorhaben gefördert: einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter-, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Förderhöhe : max. 50.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten 4 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren 4 bis 20 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren 4 bis 10 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende Zinssatz : fest für 5 oder 10 Jahre Tilgung in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgung während der Zinsbindungsfrist mit Vorfälligkeitsentschädigung Teilrückzahlungen ausgeschlossen am Ende der Zinsbindung: teilweise oder komplette Ablösung ohne Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Altersgerecht Umbauen - Kredit

Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Bauträger Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen, z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter
Was wird gefördert?
Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden erhalten. Auch die Reduzierung von Barrieren unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, wird unterstützt. Im Bereich Einbruchschutz werden folgende Einbauvorhaben gefördert: einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter-, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Förderhöhe : max. 50.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten 4 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren 4 bis 20 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren 4 bis 10 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende Zinssatz : fest für 5 oder 10 Jahre Tilgung in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgung während der Zinsbindungsfrist mit Vorfälligkeitsentschädigung Teilrückzahlungen ausgeschlossen am Ende der Zinsbindung: teilweise oder komplette Ablösung ohne Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Altersgerecht Umbauen - Kredit gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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