| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.07.2026 |
Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Bauträger Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen, z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter
Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden erhalten. Auch die Reduzierung von Barrieren unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, wird unterstützt. Im Bereich Einbruchschutz werden folgende Einbauvorhaben gefördert: einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter-, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Förderart : Kredit Förderhöhe : max. 50.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten 4 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren 4 bis 20 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren 4 bis 10 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende Zinssatz : fest für 5 oder 10 Jahre Tilgung in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgung während der Zinsbindungsfrist mit Vorfälligkeitsentschädigung Teilrückzahlungen ausgeschlossen am Ende der Zinsbindung: teilweise oder komplette Ablösung ohne Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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