NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)

Zuschuss

bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr (EWV)

Steckbrief zu Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten18.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr (EWV)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Durchführung von Schienengüterverkehren innerhalb einer von Ihnen definierten verbindlichen Systembeschreibung des EWV. Die Förderung erfolgt in 2 Förderlinien: Förderlinie 1: Bedienungen Schienengüterverkehrsleistungen mit 1 bis 15 Wagen zwischen einem Gleisanschluss oder einer anderen Ladestelle als Versand- oder Empfangsort oder einem Güterterminal als Versand- oder Empfangsterminal und einem in der Systembeschreibung jeweils zugeordneten Bahnhof/Betriebsstelle, an dem zum ersten oder letzten Mal eine Zugbildung bzw. -auflösung stattfinden soll Förderlinie 2: Anschlussfahrten Zugfahrten als Bündelungs- und Direktverkehre, sofern diese mit mind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang Förderlinie 1: abhängig von Bedienmenge p.a. in Wagenzahl pro Gleisanschluss, max. 900 € je Bedienung Förderlinie 2: abhängig von verbleibenden Haushaltsmitteln, berechnet nach Transaktionskilometern Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Wichtig : Sie müssen den Antrag für eine Netzfahrplanperiode bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)

Wer wird gefördert?
bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr (EWV)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Durchführung von Schienengüterverkehren innerhalb einer von Ihnen definierten verbindlichen Systembeschreibung des EWV. Die Förderung erfolgt in 2 Förderlinien: Förderlinie 1: Bedienungen Schienengüterverkehrsleistungen mit 1 bis 15 Wagen zwischen einem Gleisanschluss oder einer anderen Ladestelle als Versand- oder Empfangsort oder einem Güterterminal als Versand- oder Empfangsterminal und einem in der Systembeschreibung jeweils zugeordneten Bahnhof/Betriebsstelle, an dem zum ersten oder letzten Mal eine Zugbildung bzw. -auflösung stattfinden soll Förderlinie 2: Anschlussfahrten Zugfahrten als Bündelungs- und Direktverkehre, sofern diese mit mind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang Förderlinie 1: abhängig von Bedienmenge p.a. in Wagenzahl pro Gleisanschluss, max. 900 € je Bedienung Förderlinie 2: abhängig von verbleibenden Haushaltsmitteln, berechnet nach Transaktionskilometern Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Wichtig : Sie müssen den Antrag für eine Netzfahrplanperiode bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode stellen.
In welcher Form wird Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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