| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 18.09.2026 |
bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr (EWV)
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Durchführung von Schienengüterverkehren innerhalb einer von Ihnen definierten verbindlichen Systembeschreibung des EWV. Die Förderung erfolgt in 2 Förderlinien: Förderlinie 1: Bedienungen Schienengüterverkehrsleistungen mit 1 bis 15 Wagen zwischen einem Gleisanschluss oder einer anderen Ladestelle als Versand- oder Empfangsort oder einem Güterterminal als Versand- oder Empfangsterminal und einem in der Systembeschreibung jeweils zugeordneten Bahnhof/Betriebsstelle, an dem zum ersten oder letzten Mal eine Zugbildung bzw. -auflösung stattfinden soll Förderlinie 2: Anschlussfahrten Zugfahrten als Bündelungs- und Direktverkehre, sofern diese mit mind.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Förderart : Zuschuss Förderumfang Förderlinie 1: abhängig von Bedienmenge p.a. in Wagenzahl pro Gleisanschluss, max. 900 € je Bedienung Förderlinie 2: abhängig von verbleibenden Haushaltsmitteln, berechnet nach Transaktionskilometern Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Wichtig : Sie müssen den Antrag für eine Netzfahrplanperiode bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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