NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Marktaktivierung

Zuschuss

innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Steckbrief zu Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Marktaktivierung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Mitfinanziert werden folgende Vorhaben: Beschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen (Straße, Schiene und Wasser) und Sonderfahrzeugen hocheffiziente brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Landfahrzeugen und Flugzeugen Bau, Installation, Modernisierung und/oder Erweiterung stationärer oder mobiler Wasserstofftankstellen Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Einsatz im Mobilitätsbereich Umweltstudien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen zu liefern und sich ggf. aktiv an der Begleitforschung zu beteiligen. Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen. Erwerb oder Umrüstung von Fahrzeugen und Sonderfahrzeugen: Die Fahrzeuge sind als sauber bzw. emissionsfrei eingestuft. Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Die Anlagen erbringen im Vergleich zur getrennten Erzeugung Primärenergieeinsparungen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Umweltstudien: bis zu 50% der Ausgaben Kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind Wie erfolgt die Antragstellung? Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Marktaktivierung

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Mitfinanziert werden folgende Vorhaben: Beschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen (Straße, Schiene und Wasser) und Sonderfahrzeugen hocheffiziente brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Landfahrzeugen und Flugzeugen Bau, Installation, Modernisierung und/oder Erweiterung stationärer oder mobiler Wasserstofftankstellen Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Einsatz im Mobilitätsbereich Umweltstudien
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen zu liefern und sich ggf. aktiv an der Begleitforschung zu beteiligen. Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen. Erwerb oder Umrüstung von Fahrzeugen und Sonderfahrzeugen: Die Fahrzeuge sind als sauber bzw. emissionsfrei eingestuft. Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Die Anlagen erbringen im Vergleich zur getrennten Erzeugung Primärenergieeinsparungen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Umweltstudien: bis zu 50% der Ausgaben Kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind Wie erfolgt die Antragstellung? Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.
In welcher Form wird Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Marktaktivierung gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen