NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse von 25% der Anschaffungskosten, max. 3.500 € pro E-Lastenfahrrad
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Anschaffung von Lastenpedelecs und E-Lastenfahrradanhängern für den Personentransport oder für private Einsatzzwecke Maßnahmen von Personen oder Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Richtlinie vom 29.08.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 17.09.2024, B1 Geltungsdauer: 30.06.2027 Weitere Informationen zum Progra
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