NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Zuschuss

private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit

Steckbrief zu Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.09.2026
LogistikVerkehrNachhaltige MobilitätKlimaschutz

Wer wird gefördert?

private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit freiberuflich Tätige Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr neues E-Lastenfahrrad oder Ihr neuer E-Lastenfahrradanhänger bietet Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, kann mehr Volumen aufnehmen als ein herkömmliches Fahrrad, weist ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg auf und ist serienmäßig hergestellt und fabrikneu. Ihr gefördertes E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie betreiben das Rad nach der Anschaffung ohne Unterbrechung für mind. 3 Jahre. Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfan g: 25% der Anschaffungskosten Förderhöhe : max. 3.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Anschaffung von Lastenpedelecs und E-Lastenfahrradanhängern für den Personentransport oder für private Einsatzzwecke Maßnahmen von Personen oder Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Wer wird gefördert?
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit freiberuflich Tätige Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr neues E-Lastenfahrrad oder Ihr neuer E-Lastenfahrradanhänger bietet Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, kann mehr Volumen aufnehmen als ein herkömmliches Fahrrad, weist ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg auf und ist serienmäßig hergestellt und fabrikneu. Ihr gefördertes E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie betreiben das Rad nach der Anschaffung ohne Unterbrechung für mind. 3 Jahre. Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfan g: 25% der Anschaffungskosten Förderhöhe : max. 3.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Anschaffung von Lastenpedelecs und E-Lastenfahrradanhängern für den Personentransport oder für private Einsatzzwecke Maßnahmen von Personen oder Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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