NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Zuschuss

Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße, Binnenwasserstraße/Schiene

Steckbrief zu Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen in privater Rechtsform

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs finanzieren. Gefördert werden Investitionen in Umschlaganlagen Schiene/Straße, Binnenwasserstraße/Straße, Schiene/Schiene, Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße, Binnenwasserstraße/Schiene und Binnenwasserstraße/Schiene/Straße sowie in den Ersatz von Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteilen der genannten Anlagenarten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Anlagen sind allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich Sie können die Anlage durch privates Kapital

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen wie folgt: für Anlagen des KV Schiene/Straße bzw. Schiene/Schiene beim Eisenbahn-Bundesamt für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße, Wasserstraße/Wasserstraße sowie Wasserstraße/Schiene/Straße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Wer wird gefördert?
Unternehmen in privater Rechtsform
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs finanzieren. Gefördert werden Investitionen in Umschlaganlagen Schiene/Straße, Binnenwasserstraße/Straße, Schiene/Schiene, Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße, Binnenwasserstraße/Schiene und Binnenwasserstraße/Schiene/Straße sowie in den Ersatz von Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteilen der genannten Anlagenarten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Anlagen sind allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich Sie können die Anlage durch privates Kapital
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen wie folgt: für Anlagen des KV Schiene/Straße bzw. Schiene/Schiene beim Eisenbahn-Bundesamt für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße, Wasserstraße/Wasserstraße sowie Wasserstraße/Schiene/Straße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
In welcher Form wird Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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