| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.08.2026 |
Unternehmen in privater Rechtsform
Mit dem Zuschuss können Sie den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs finanzieren. Gefördert werden Investitionen in Umschlaganlagen Schiene/Straße, Binnenwasserstraße/Straße, Schiene/Schiene, Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße, Binnenwasserstraße/Schiene und Binnenwasserstraße/Schiene/Straße sowie in den Ersatz von Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteilen der genannten Anlagenarten.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Anlagen sind allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich Sie können die Anlage durch privates Kapital
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen wie folgt: für Anlagen des KV Schiene/Straße bzw. Schiene/Schiene beim Eisenbahn-Bundesamt für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße, Wasserstraße/Wasserstraße sowie Wasserstraße/Schiene/Straße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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