| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.08.2026 |
Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Ingenieurbüros Konsortien oder Verbünde der genannten Unternehmen oder Einrichtungen die mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben
Sie können den Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen erhalten, um Innovationen der Logistik 4.0 Realbedingungen zu erproben und zu entwickeln. Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundvorhaben mit den folgenden Schwerpunkten finanzieren: Verkehrsmanagement autonomes und automatisiertes Fahren Digitalisierung in den Lieferketten Administration
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie legen einen vor, in dem Sie die spätere Verwertung der Ergebnisse abschätzen. Sie streben eine
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Kosten Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig . In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH – Zentralbereich Forschungsmanagement Die Förderaufrufe werden jeweils im Internet veröffentlicht
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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