NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Zuschuss

für Investitionsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Abfertigung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden

Steckbrief zu Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.08.2026
LuftfahrtUmwelttechnologie

Wer wird gefördert?

für Investitionsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Abfertigung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden für FuEuI-Vorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie in die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen investieren oder dazu forschen. Gefördert werden folgende Vorhaben zur Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen: Investitionsvorhaben Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen Investitionen in bodengebundene Systeme zur Versorgung stationärer Luftfahrzeuge mit klimatisierter Luft (PCA Systeme) wie Stationäre Pre-Conditioned Air Systeme (stationäre PCA), Mobile, klimafreundlich betriebene …

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Ihr Vorhaben hat grundsätzlich positive Realisierungsaussichten. Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist nachweislich gesichert. Sie beginnen mit dem Vorhaben innerhalb von 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Investitionsvorhaben: max. 15 Mio. € FuEuI-Vorhaben: Begrenzung im Förderbescheid Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für beide Vorhaben werden Förderaufrufe veröffentlicht. Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze reichen Sie im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. Im Rahmen des 1. Förderaufrufs für stationäre Pre-Conditioned Air Systeme (PCA) sowie des 4. Förderaufrufs für Investitionsvorhaben in stationäre Bodenstromanlagen konnten Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 10.02.2026 bis zum 16.06.2026 einreichen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Wer wird gefördert?
für Investitionsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Abfertigung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden für FuEuI-Vorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie in die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen investieren oder dazu forschen. Gefördert werden folgende Vorhaben zur Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen: Investitionsvorhaben Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen Investitionen in bodengebundene Systeme zur Versorgung stationärer Luftfahrzeuge mit klimatisierter Luft (PCA Systeme) wie Stationäre Pre-Conditioned Air Systeme (stationäre PCA), Mobile, klimafreundlich betriebene …
Welche Voraussetzungen gelten?
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Ihr Vorhaben hat grundsätzlich positive Realisierungsaussichten. Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist nachweislich gesichert. Sie beginnen mit dem Vorhaben innerhalb von 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Investitionsvorhaben: max. 15 Mio. € FuEuI-Vorhaben: Begrenzung im Förderbescheid Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für beide Vorhaben werden Förderaufrufe veröffentlicht. Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze reichen Sie im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. Im Rahmen des 1. Förderaufrufs für stationäre Pre-Conditioned Air Systeme (PCA) sowie des 4. Förderaufrufs für Investitionsvorhaben in stationäre Bodenstromanlagen konnten Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 10.02.2026 bis zum 16.06.2026 einreichen.
In welcher Form wird Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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