NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II)

Zuschuss

öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden Systeme

Steckbrief zu Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten03.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden Systeme werden mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Investitionen in die bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen und in die Beschaffung mobiler Landstromversorgungssysteme finanziert werden. Dabei sollen alternative Technologien verwendet werden, bei denen folgende Systeme zum Einsatz kommen: Energiespeicher Energiewandler zur Stromerzeugung Plug-In Systeme Stromübergabesysteme entsprechende Systemkombinationen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die zu fördernden Systeme und schaffen Anreize für Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland. Bei der Nutzung der bordseitigen Systeme bei den Liegezeiten von See- und Binnenschiffen kommen Landstrom und/oder alternative

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Eigenversorgung von Schiffen bis zu 40% der umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben für umweltfreundliche Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme für kleine Unternehmen bis zu 60% für mittlere Unternehmen bis zu 50% Hafeninfrastruktur oder an Umschlag- und Liegeplätzen bis zu 80% der maßnahmenbezogenen Investitionsausgaben für mobile Landstromversorgungssysteme als Modernisierungsmaßnahme für Seehäfen max. 5,5 Mio. €

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II)

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden Systeme werden mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Investitionen in die bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen und in die Beschaffung mobiler Landstromversorgungssysteme finanziert werden. Dabei sollen alternative Technologien verwendet werden, bei denen folgende Systeme zum Einsatz kommen: Energiespeicher Energiewandler zur Stromerzeugung Plug-In Systeme Stromübergabesysteme entsprechende Systemkombinationen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die zu fördernden Systeme und schaffen Anreize für Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland. Bei der Nutzung der bordseitigen Systeme bei den Liegezeiten von See- und Binnenschiffen kommen Landstrom und/oder alternative
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Eigenversorgung von Schiffen bis zu 40% der umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben für umweltfreundliche Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme für kleine Unternehmen bis zu 60% für mittlere Unternehmen bis zu 50% Hafeninfrastruktur oder an Umschlag- und Liegeplätzen bis zu 80% der maßnahmenbezogenen Investitionsausgaben für mobile Landstromversorgungssysteme als Modernisierungsmaßnahme für Seehäfen max. 5,5 Mio. €
In welcher Form wird Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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