NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Forschung, Entwicklung und Innovation

Zuschuss

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Steckbrief zu Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Forschung, Entwicklung und Innovation
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Forschung & Hochschulen, Großunternehmen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.09.2026
WasserstoffBrennstoffzellentechnologieMobilität

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie , insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen: FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien Forschungsinfrastrukturen Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen Innovationscluster KMU und die Erlangung von Patenten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie besitzen die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens. In Verbundvorhaben wirken mindestens 2 rechtlich selbstständige Verbundpartner arbeitsteilig zusammen. Sie liefern projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen und beteiligen sich aktiv an der Begleitforschung. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien industrielle Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten Forschungs-, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen: bis zu 50% der förderfähigen Kosten Innovationscluster: bis zu 50% der förderfähigen Kosten KMU und die Erlangung von Patenten: bis zu 50% der förderfähigen Kosten Projekte von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen: bis zu 100% der förderfähigen Kosten Projekte von Helmholtz-Zentren, der Fraunhofer-Gesellschaft und vergleichbaren Institutionen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten Projekte von Gebietskörperschaften sowie …

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Forschung, Entwicklung und Innovation

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie , insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen: FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien Forschungsinfrastrukturen Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen Innovationscluster KMU und die Erlangung von Patenten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie besitzen die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens. In Verbundvorhaben wirken mindestens 2 rechtlich selbstständige Verbundpartner arbeitsteilig zusammen. Sie liefern projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen und beteiligen sich aktiv an der Begleitforschung. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien industrielle Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten Forschungs-, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen: bis zu 50% der förderfähigen Kosten Innovationscluster: bis zu 50% der förderfähigen Kosten KMU und die Erlangung von Patenten: bis zu 50% der förderfähigen Kosten Projekte von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen: bis zu 100% der förderfähigen Kosten Projekte von Helmholtz-Zentren, der Fraunhofer-Gesellschaft und vergleichbaren Institutionen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten Projekte von Gebietskörperschaften sowie …
In welcher Form wird Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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