NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige erneuerbare Ressourcen

Zuschuss

nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und

Steckbrief zu Nachhaltige erneuerbare Ressourcen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.08.2026
Erneuerbare EnergienNachhaltigkeitForschung

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren: nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen Herausforderungen des Wandels gesellschaftlicher Dialog

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens. Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang Grundlagenforschung: bis zu 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben industrieller Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Nachhaltige erneuerbare Ressourcen

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren: nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen Herausforderungen des Wandels gesellschaftlicher Dialog
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens. Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang Grundlagenforschung: bis zu 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben industrieller Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Nachhaltige erneuerbare Ressourcen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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