| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.08.2026 |
natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland
Sie können einen Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren: nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen Herausforderungen des Wandels gesellschaftlicher Dialog
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens. Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des
Förderart : Zuschuss Förderumfang Grundlagenforschung: bis zu 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben industrieller Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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