NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude

Darlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

Steckbrief zu Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten01.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden im Niedrigpreissegment in Deutschland erhalten. Mitfinanziert werden: Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch die Expertinnen und Experten für Energieeffizienz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Nichtwohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ein.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : bis zu 1.000 € pro Quadratmeter, max. 5 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten : 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung : 100% Abruffrist/Bereitstellungsprovision bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden im Niedrigpreissegment in Deutschland erhalten. Mitfinanziert werden: Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch die Expertinnen und Experten für Energieeffizienz
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Nichtwohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ein.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : bis zu 1.000 € pro Quadratmeter, max. 5 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten : 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung : 100% Abruffrist/Bereitstellungsprovision bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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