NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 120.000 € je Wohneinheit
Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt
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