| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 25.09.2026 |
natürliche Personen (Privatpersonen) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt werden.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW Bankengruppe oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die nicht älter als 12 Monate ist. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden Anforderungen und Standards in den Bereichen Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer dient Ihnen das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz.
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 120.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 25 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 35 Jahre bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit : 4 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen