NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Darlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände)

Steckbrief zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeSelbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.09.2026
EnergieImmobilien

Wer wird gefördert?

natürliche Personen (Privatpersonen) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW Bankengruppe oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die nicht älter als 12 Monate ist. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden Anforderungen und Standards in den Bereichen Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer dient Ihnen das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 120.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 25 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 35 Jahre bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit : 4 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW Bankengruppe oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die nicht älter als 12 Monate ist. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden Anforderungen und Standards in den Bereichen Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar. Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer dient Ihnen das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 120.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 25 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 35 Jahre bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit : 4 Jahre Zinssatz : bis zu 10 Jahre fest Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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