NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Darlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände)

Steckbrief zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.08.2026
WohnungsbauKlimaneutrale Gebäude

Wer wird gefördert?

natürliche Personen (Privatpersonen) Wohneigentumsgemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzgebäude 55 – Wohngebäude (bis zum 31.12.2026) Mitfinanziert werden: Bauwerkskosten Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit Nachhaltigkeitszertifizierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Wohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 € pro Wohneinheit klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 € pro Wohneinheit Effizienzgebäude 55 – Wohngebäude: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende 4 bis 35 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Wer wird gefördert?
natürliche Personen (Privatpersonen) Wohneigentumsgemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzgebäude 55 – Wohngebäude (bis zum 31.12.2026) Mitfinanziert werden: Bauwerkskosten Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit Nachhaltigkeitszertifizierung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Wohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 € pro Wohneinheit klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 € pro Wohneinheit Effizienzgebäude 55 – Wohngebäude: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende 4 bis 35 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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