| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.08.2026 |
natürliche Personen (Privatpersonen) Wohneigentumsgemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände) gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes, wenn mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrgenommen werden
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzgebäude 55 – Wohngebäude (bis zum 31.12.2026) Mitfinanziert werden: Bauwerkskosten Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitszertifizierung
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Wohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 € pro Wohneinheit klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 € pro Wohneinheit Effizienzgebäude 55 – Wohngebäude: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit Laufzeiten 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende 4 bis 35 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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