| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 06.08.2026 |
Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände Wasser- und Bodenverbände
Sie erhalten einen Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 2,1 Mio. € Bagatellgrenze : 20.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder kumulieren. Die beihilferechtlichen Höchstgrenzen dürfen bei einer Kumulation nicht überschritten werden. Eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen ist nicht möglich. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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