NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie)

Zuschuss

Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden

Steckbrief zu Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten06.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände Wasser- und Bodenverbände

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 2,1 Mio. € Bagatellgrenze : 20.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder kumulieren. Die beihilferechtlichen Höchstgrenzen dürfen bei einer Kumulation nicht überschritten werden. Eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen ist nicht möglich. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie)

Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände Wasser- und Bodenverbände
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 2,1 Mio. € Bagatellgrenze : 20.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder kumulieren. Die beihilferechtlichen Höchstgrenzen dürfen bei einer Kumulation nicht überschritten werden. Eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen ist nicht möglich. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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