NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE)

Zuschuss

Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke, Regionalkreise

Steckbrief zu Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke, Regionalkreise Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände Verbundprojekten werden auch gefördert: Universitäten und Fachhochschulen Berufs-, Fach- und Meisterschulen Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien. Dabei sollte es insbesondere um folgende Inhalte gehen: Prozessverständnis über die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft Mehrwerte und Besonderheiten der Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung (inklusive rechtlicher Grundlagen) aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und in der jeweiligen Region Art und Weise der Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele …

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% der förderfähigen Kosten Förderhöhe : max. 500.000 € für ein Verbundprojekt Förderdauer : 1 bis 3 Jahre Bagatellgrenze : 30.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 01.07.2030

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE)

Wer wird gefördert?
Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke, Regionalkreise Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände Verbundprojekten werden auch gefördert: Universitäten und Fachhochschulen Berufs-, Fach- und Meisterschulen Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien. Dabei sollte es insbesondere um folgende Inhalte gehen: Prozessverständnis über die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft Mehrwerte und Besonderheiten der Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung (inklusive rechtlicher Grundlagen) aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und in der jeweiligen Region Art und Weise der Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele …
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% der förderfähigen Kosten Förderhöhe : max. 500.000 € für ein Verbundprojekt Förderdauer : 1 bis 3 Jahre Bagatellgrenze : 30.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 01.07.2030
In welcher Form wird Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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