NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Zuschuss

kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind

Steckbrief zu Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten31.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

landwirtschaftliche Unternehmen gewerbliche Unternehmen kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu Ihren Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Emissionsminderung bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beitragen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen Bau von Lagerbehältern Maßnahmen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern Investitionen bei Miteigentümern von Gemeinschaftsanlagen weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Wirtschaftsdüngereinsatzes und zur Emissionsminderung an Biogasanlagen investitionsbegleitende Maßnahmen (z.B.

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 300.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben Förderumfang für Investitionen zur gasdichten Abdeckung von Lagern für Gärrückstände bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme für alle weiteren Investitionen: bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen bis zu 25% der förderfähigen Investitionssumme für mittlere Unternehmen bis zu 10% der förderfähigen Investitionssumme für Großunternehmen für investitionsbegleitende Maßnahmen 10% der förderfähigen Investitionssumme für die sachkundige Begleitung bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Wer wird gefördert?
landwirtschaftliche Unternehmen gewerbliche Unternehmen kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten zu Ihren Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Emissionsminderung bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beitragen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen Bau von Lagerbehältern Maßnahmen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern Investitionen bei Miteigentümern von Gemeinschaftsanlagen weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Wirtschaftsdüngereinsatzes und zur Emissionsminderung an Biogasanlagen investitionsbegleitende Maßnahmen (z.B.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 300.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben Förderumfang für Investitionen zur gasdichten Abdeckung von Lagern für Gärrückstände bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme für alle weiteren Investitionen: bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen bis zu 25% der förderfähigen Investitionssumme für mittlere Unternehmen bis zu 10% der förderfähigen Investitionssumme für Großunternehmen für investitionsbegleitende Maßnahmen 10% der förderfähigen Investitionssumme für die sachkundige Begleitung bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max.
In welcher Form wird Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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