NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Zuschuss

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben des Vertragsnaturschutzes finanzieren:

Steckbrief zu Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten19.09.2026
Landwirtschaft

Wer wird gefördert?

Landwirtinnen und Landwirte andere Landbewirtschaftende

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu naturschutzgerechter Landbewirtschaftung Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben des Vertragsnaturschutzes finanzieren: die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen Pflege und Nachpflanzung von Hecken

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen. Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen,

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Art der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bis zum 30.06. jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Wer wird gefördert?
Landwirtinnen und Landwirte andere Landbewirtschaftende
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten zu naturschutzgerechter Landbewirtschaftung Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben des Vertragsnaturschutzes finanzieren: die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen Pflege und Nachpflanzung von Hecken
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen. Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen,
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Art der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bis zum 30.06. jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
In welcher Form wird Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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