| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 19.09.2026 |
Landwirtinnen und Landwirte andere Landbewirtschaftende
Sie können einen Zuschuss erhalten zu naturschutzgerechter Landbewirtschaftung Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben des Vertragsnaturschutzes finanzieren: die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen Pflege und Nachpflanzung von Hecken
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen. Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen,
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Art der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bis zum 30.06. jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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