NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)

Zuschuss

Länder, Landgesellschaften, übrige Einrichtungen der Länder, Kommunen

Steckbrief zu Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.09.2026
LandwirtschaftForstwirtschaftNaturschutz

Wer wird gefördert?

Privatpersonen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion forstwirtschaftliche Unternehmen Länder, Landgesellschaften, übrige Einrichtungen der Länder, Kommunen Kirchen Stiftungen, Vereine und vergleichbare Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung von Moorbodenflächen , die als land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung gefördert. Dies schließt auch die Förderung von Produktion, Aufbereitung, Verwertung oder Vermarktung von bestimmten Erzeugnissen ein.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : modulabhängig Förderdauer : modulabhängig Bagatellgrenze : 3.000 € (Fördermodul 1) So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln der EU, des Bundes oder der Länder für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Die Antragsverfahren sind grundsätzlich zweistufig. In der ersten Stufe führt die Rentenbank ein Interessenbekundungsverfahren durch. Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen: Fördermodul 1 und 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29.06.2026 bis 29.09.2026

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)

Wer wird gefördert?
Privatpersonen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion forstwirtschaftliche Unternehmen Länder, Landgesellschaften, übrige Einrichtungen der Länder, Kommunen Kirchen Stiftungen, Vereine und vergleichbare Organisationen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung von Moorbodenflächen , die als land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung gefördert. Dies schließt auch die Förderung von Produktion, Aufbereitung, Verwertung oder Vermarktung von bestimmten Erzeugnissen ein.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : modulabhängig Förderdauer : modulabhängig Bagatellgrenze : 3.000 € (Fördermodul 1) So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln der EU, des Bundes oder der Länder für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Die Antragsverfahren sind grundsätzlich zweistufig. In der ersten Stufe führt die Rentenbank ein Interessenbekundungsverfahren durch. Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen: Fördermodul 1 und 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29.06.2026 bis 29.09.2026
In welcher Form wird Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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