| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 14.09.2026 |
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Sie können einen Zuschuss für innovative Radverkehrsprojekte erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: investive Maßnahmen, wie richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen , die den Radverkehr verbessern und/oder die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen Projekte, die wichtige neue Erkenntnisse versprechen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie weisen die nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts nach.
Förderart: Zuschuss Förderumfang: investiven Vorhaben grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen bis 90% nicht investiven Vorhaben grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben in Ausnahmefällen bis 90% Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag im Rahmen jährlicher Projektaufrufe zu festgelegten Stichtagen Bundesamt für Logistik und Mobilität
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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