NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs

Zuschuss

Die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Förderung ist

Steckbrief zu Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten14.09.2026
VerkehrInfrastrukturMobilität

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für innovative Radverkehrsprojekte erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: investive Maßnahmen, wie richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen , die den Radverkehr verbessern und/oder die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen Projekte, die wichtige neue Erkenntnisse versprechen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie weisen die nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts nach.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss Förderumfang: investiven Vorhaben grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen bis 90% nicht investiven Vorhaben grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben in Ausnahmefällen bis 90% Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag im Rahmen jährlicher Projektaufrufe zu festgelegten Stichtagen Bundesamt für Logistik und Mobilität

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für innovative Radverkehrsprojekte erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: investive Maßnahmen, wie richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen , die den Radverkehr verbessern und/oder die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen Projekte, die wichtige neue Erkenntnisse versprechen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie weisen die nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts nach.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss Förderumfang: investiven Vorhaben grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen bis 90% nicht investiven Vorhaben grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben in Ausnahmefällen bis 90% Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag im Rahmen jährlicher Projektaufrufe zu festgelegten Stichtagen Bundesamt für Logistik und Mobilität
In welcher Form wird Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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