NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Kofinanzierung des Bundesprogramms "Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)"

Zuschuss

Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0“)

Steckbrief zu Kofinanzierung des Bundesprogramms "Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)"
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Kommunen Landkreise kommunale Zweckverbände andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Was wird gefördert?

Sie können zusätzlich Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0“) Zuschuss erhalten: Folgende Vorhaben können mitfinanziert werden: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde Betreibermodell : Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : Aufstockung der Bundesförderung um bis zu 40% auf 90% der förderfähigen Ausgaben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Kofinanzierung unter Beifügung des Antrags auf Bundesförderung bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Kofinanzierung des Bundesprogramms "Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)"

Wer wird gefördert?
Kommunen Landkreise kommunale Zweckverbände andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Was wird gefördert?
Sie können zusätzlich Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0“) Zuschuss erhalten: Folgende Vorhaben können mitfinanziert werden: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde Betreibermodell : Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : Aufstockung der Bundesförderung um bis zu 40% auf 90% der förderfähigen Ausgaben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Kofinanzierung unter Beifügung des Antrags auf Bundesförderung bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
In welcher Form wird Kofinanzierung des Bundesprogramms "Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)" gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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