| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 29.07.2026 |
Kommunen Landkreise kommunale Zweckverbände andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Sie können zusätzlich Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0“) Zuschuss erhalten: Folgende Vorhaben können mitfinanziert werden: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde Betreibermodell : Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : Aufstockung der Bundesförderung um bis zu 40% auf 90% der förderfähigen Ausgaben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Kofinanzierung unter Beifügung des Antrags auf Bundesförderung bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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