NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Zuschuss

Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme

Steckbrief zu Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten14.09.2026
EnergieWärmenetzeNachhaltigkeit

Wer wird gefördert?

Unternehmen wirtschaftlich tätige Kommunen kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen kommunale Zweckverbände eingetragene Vereine eingetragene Genossenschaften Konsortien und Contractoren, die Vorhaben im Rahmen eines Contracting-Vertrags durchführen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen finanzieren zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme , die zu mindestens 75% durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden. Gefördert werden Planung, Vorbereitung, Entwicklung und Realisierung von folgenden Vorhaben in 3 Modulen: Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien (keine Förderung von Transplantationplänen mehr ab 01.04.2026) Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung) Modul 3: Einzelmaßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Wärmenetz ist mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu realisieren. An das Wärmenetz werden mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen. Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 sind ansteigend, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist. Bei neu errichteten Netzen wird die geförderte Anlage für mindestens 10 Jahre entsprechend der Mindestanforderungen an förderfähige Netze betrieben.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. € Investitionen in Neubau- und in Bestandsnetze (Modul 2 - Investitionskosten): bis zu 40% der förderfähigen förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Vorhaben; Förderung der Betriebskosten abhängig von der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40% der förderfähigen förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Vorhaben Förderdauer Machbarkeitsstudien (Modul 1): 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer wird gefördert?
Unternehmen wirtschaftlich tätige Kommunen kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen kommunale Zweckverbände eingetragene Vereine eingetragene Genossenschaften Konsortien und Contractoren, die Vorhaben im Rahmen eines Contracting-Vertrags durchführen
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen finanzieren zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme , die zu mindestens 75% durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden. Gefördert werden Planung, Vorbereitung, Entwicklung und Realisierung von folgenden Vorhaben in 3 Modulen: Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien (keine Förderung von Transplantationplänen mehr ab 01.04.2026) Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung) Modul 3: Einzelmaßnahmen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Wärmenetz ist mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu realisieren. An das Wärmenetz werden mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen. Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 sind ansteigend, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist. Bei neu errichteten Netzen wird die geförderte Anlage für mindestens 10 Jahre entsprechend der Mindestanforderungen an förderfähige Netze betrieben.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. € Investitionen in Neubau- und in Bestandsnetze (Modul 2 - Investitionskosten): bis zu 40% der förderfähigen förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Vorhaben; Förderung der Betriebskosten abhängig von der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40% der förderfähigen förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Vorhaben Förderdauer Machbarkeitsstudien (Modul 1): 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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