NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)

Zuschuss

mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien

Steckbrief zu Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten01.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Nichtregierungsorganisationen (NGO) regionale oder lokale Behörden gemeinnützige Unternehmen Universitäten und andere Bildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte, die grenzüberschreitend den Klimaschutz in Europa vorantreiben Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren: klimaneutrale Mobilität Klimapolitik -Entnahme und -Senken Energiewende und klimaneutrale Gebäude sozialgerechter Strukturwandel nachhaltige Wirtschaft

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Projekt trägt zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Stärkung von Energieeffizienz bei und reduziert den CO -Ausstoß. Ihr Projekt fördert technologischen Fortschritt, den politischen Dialog, soziale Gerechtigkeit im Klimaschutz, aber auch die Klimabildung und nachhaltiges Wirtschaften. Ihr Vorhaben trägt unmittelbar oder mittelbar zu einer Stärkung des Klimaschutzes in der Zielregion bei.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderdauer : max. 29 Monate Förderhöhe : max. 1 Mio. € pro Vorhaben Bagatellgrenze : 120.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in Schwierigkeiten Projekte in der Ukraine, Georgien, der Türkei und Moldawien Wie erfolgt die Antragstellung? Das Förderverfahren ist zweistufig. Antragstelle ist die Europäische Klimaschutzinitiative Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)

Wer wird gefördert?
Nichtregierungsorganisationen (NGO) regionale oder lokale Behörden gemeinnützige Unternehmen Universitäten und andere Bildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte, die grenzüberschreitend den Klimaschutz in Europa vorantreiben Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren: klimaneutrale Mobilität Klimapolitik -Entnahme und -Senken Energiewende und klimaneutrale Gebäude sozialgerechter Strukturwandel nachhaltige Wirtschaft
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Projekt trägt zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Stärkung von Energieeffizienz bei und reduziert den CO -Ausstoß. Ihr Projekt fördert technologischen Fortschritt, den politischen Dialog, soziale Gerechtigkeit im Klimaschutz, aber auch die Klimabildung und nachhaltiges Wirtschaften. Ihr Vorhaben trägt unmittelbar oder mittelbar zu einer Stärkung des Klimaschutzes in der Zielregion bei.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderdauer : max. 29 Monate Förderhöhe : max. 1 Mio. € pro Vorhaben Bagatellgrenze : 120.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in Schwierigkeiten Projekte in der Ukraine, Georgien, der Türkei und Moldawien Wie erfolgt die Antragstellung? Das Förderverfahren ist zweistufig. Antragstelle ist die Europäische Klimaschutzinitiative Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen