NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft

DarlehenBürgschaft

Sie können die Agrar-Bürgschaft einsetzen, wenn Ihnen für Ihr Vorhaben keine ausreichenden eigenen Kreditsicherheiten zur Verfügung stehen. Die Bürgschaft sichert Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) und der Hausbank ab sowie Kontokorrentkredite und Bankavale.

Steckbrief zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten06.08.2026
LandwirtschaftForstwirtschaft

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den Bereichen Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur nicht gewerblicher Gartenbau

Was wird gefördert?

Sie können die Agrar-Bürgschaft einsetzen, wenn Ihnen für Ihr Vorhaben keine ausreichenden eigenen Kreditsicherheiten zur Verfügung stehen. Die Bürgschaft sichert Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) und der Hausbank ab sowie Kontokorrentkredite und Bankavale. Verbürgt werden Darlehen für Investitionen in folgenden Bereichen: Existenzgründungen Investitionen für Betriebserweiterungen Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Investitionsort liegt in Deutschland. Das zu verbürgende Darlehen weist einen festen Rückzahlungsplan aus und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Wie wird gefördert?

Förderart: Bürgschaft Förderumfang: 50% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,5 Mio. € 70% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,071 Mio. € Förderdauer: max. 10 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer (Hausbank). Ihre Hausbank leitet den Antrag auf Bürgschaftsübernahme an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen und den Antrag auf Refinanzierung des Darlehens an die LR weiter. Wichtig : Die Beantragungen von Bürgschaft und Refinanzierung durch die LR sind separate Vorgänge. Die LR empfiehlt daher, die Refinanzierung erst zu beantragen, wenn die

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den Bereichen Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur nicht gewerblicher Gartenbau
Was wird gefördert?
Sie können die Agrar-Bürgschaft einsetzen, wenn Ihnen für Ihr Vorhaben keine ausreichenden eigenen Kreditsicherheiten zur Verfügung stehen. Die Bürgschaft sichert Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) und der Hausbank ab sowie Kontokorrentkredite und Bankavale. Verbürgt werden Darlehen für Investitionen in folgenden Bereichen: Existenzgründungen Investitionen für Betriebserweiterungen Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen Betriebsmittelfinanzierungen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Investitionsort liegt in Deutschland. Das zu verbürgende Darlehen weist einen festen Rückzahlungsplan aus und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Wie wird gefördert?
Förderart: Bürgschaft Förderumfang: 50% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,5 Mio. € 70% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,071 Mio. € Förderdauer: max. 10 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer (Hausbank). Ihre Hausbank leitet den Antrag auf Bürgschaftsübernahme an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen und den Antrag auf Refinanzierung des Darlehens an die LR weiter. Wichtig : Die Beantragungen von Bürgschaft und Refinanzierung durch die LR sind separate Vorgänge. Die LR empfiehlt daher, die Refinanzierung erst zu beantragen, wenn die
In welcher Form wird Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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