| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund gemeinnützige Einrichtungen Einrichtungen der öffentlichen Hand Religionsgemeinschaften natürliche Personen
Sie können ein Darlehen erhalten zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert. Sie haben die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet. Bei (überwiegend) wohnwirtschaftlicher Nutzung dieser Gebäude muss mindestens eine Wohnung durch den/die Investor(in)/Eigentümer(in) selbst genutzt werden.
Förderart : Annuitätendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Mindestbetrag : 25.000 € Höchstbetrag : 5 Mio. € Laufzeiten : 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr Zinssatz : fest für die gesamte Laufzeit. Bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit ist außerdem eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. Bei 20-jährigen Darlehen ist alternativ eine Zinsbindung von 10 Jahren möglich. Tilgung: in monatlichen Annuitäten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres Bereitstellungsprovision : 0,25% pro Monat, ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss Abruffrist : 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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