NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Baudenkmäler

Darlehen

Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

Steckbrief zu NRW.BANK.Baudenkmäler
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.10.2026
DenkmalpflegeKulturerhaltImmobilien

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund gemeinnützige Einrichtungen Einrichtungen der öffentlichen Hand Religionsgemeinschaften natürliche Personen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert. Sie haben die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet. Bei (überwiegend) wohnwirtschaftlicher Nutzung dieser Gebäude muss mindestens eine Wohnung durch den/die Investor(in)/Eigentümer(in) selbst genutzt werden.

Wie wird gefördert?

Förderart : Annuitätendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Mindestbetrag : 25.000 € Höchstbetrag : 5 Mio. € Laufzeiten : 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr Zinssatz : fest für die gesamte Laufzeit. Bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit ist außerdem eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. Bei 20-jährigen Darlehen ist alternativ eine Zinsbindung von 10 Jahren möglich. Tilgung: in monatlichen Annuitäten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres Bereitstellungsprovision : 0,25% pro Monat, ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss Abruffrist : 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu NRW.BANK.Baudenkmäler

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund gemeinnützige Einrichtungen Einrichtungen der öffentlichen Hand Religionsgemeinschaften natürliche Personen
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert. Sie haben die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet. Bei (überwiegend) wohnwirtschaftlicher Nutzung dieser Gebäude muss mindestens eine Wohnung durch den/die Investor(in)/Eigentümer(in) selbst genutzt werden.
Wie wird gefördert?
Förderart : Annuitätendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Mindestbetrag : 25.000 € Höchstbetrag : 5 Mio. € Laufzeiten : 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr Zinssatz : fest für die gesamte Laufzeit. Bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit ist außerdem eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. Bei 20-jährigen Darlehen ist alternativ eine Zinsbindung von 10 Jahren möglich. Tilgung: in monatlichen Annuitäten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres Bereitstellungsprovision : 0,25% pro Monat, ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss Abruffrist : 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird NRW.BANK.Baudenkmäler gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen