NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK.Sportstätten
, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) sind.
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € je Antragsteller(in) und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände) , die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) sind.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, um in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu investieren. Das Darlehen können Sie für folgende Maßnahmen verwenden: Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden Modernisierung Sanierung Instandsetzung von vorhandenen Anlagen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen Folgende Kosten können finanziert werden: Koste
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