NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Sportstätten

Darlehen

Finanziert Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen

Steckbrief zu NRW.BANK.Sportstätten
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten05.10.2026
Alle Branchen
Förderart: Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € je Antragsteller(in) und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Sportstätten

Wer kann NRW.BANK.Sportstätten beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird NRW.BANK.Sportstätten gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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