| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen, Bürgschaft |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 24.09.2026 |
Unternehmensgründer und -gründerinnen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Angehörige der freien Berufe
Sie können die Bürgschaften zur Besicherung von Krediten in einem Schnellverfahren erhalten. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Betriebsmittelfinanzierungen Avalrahmenfinanzierungen Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager, Wachstum Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: für etablierte Unternehmen: 50-80% des Kreditbetrags für Gründer, Betriebsübernehmer und tätige Beteiligungen: 50-70% des Kreditbetrags Förderhöhe : max. Bürgschaftshöhe: 400.000 € Förderdauer: Betriebsmittel max. 6 Jahre Investitionen max. 10 Jahre Immobilienfinanzierungen max. 23 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Wie erfolgt die Antragstellung? Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellt den Antrag online über die Internetseite der Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsentscheidung wird i.d.R. innerhalb von 5 Tagen getroffen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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