NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft

DarlehenBürgschaft

Sie können die Bürgschaften zur Besicherung von Krediten in einem

Steckbrief zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmensgründer und -gründerinnen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Sie können die Bürgschaften zur Besicherung von Krediten in einem Schnellverfahren erhalten. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Betriebsmittelfinanzierungen Avalrahmenfinanzierungen Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager, Wachstum Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: für etablierte Unternehmen: 50-80% des Kreditbetrags für Gründer, Betriebsübernehmer und tätige Beteiligungen: 50-70% des Kreditbetrags Förderhöhe : max. Bürgschaftshöhe: 400.000 € Förderdauer: Betriebsmittel max. 6 Jahre Investitionen max. 10 Jahre Immobilienfinanzierungen max. 23 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Wie erfolgt die Antragstellung? Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellt den Antrag online über die Internetseite der Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsentscheidung wird i.d.R. innerhalb von 5 Tagen getroffen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft

Wer wird gefördert?
Unternehmensgründer und -gründerinnen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert?
Sie können die Bürgschaften zur Besicherung von Krediten in einem Schnellverfahren erhalten. Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben: Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Betriebsmittelfinanzierungen Avalrahmenfinanzierungen Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager, Wachstum Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: für etablierte Unternehmen: 50-80% des Kreditbetrags für Gründer, Betriebsübernehmer und tätige Beteiligungen: 50-70% des Kreditbetrags Förderhöhe : max. Bürgschaftshöhe: 400.000 € Förderdauer: Betriebsmittel max. 6 Jahre Investitionen max. 10 Jahre Immobilienfinanzierungen max. 23 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Wie erfolgt die Antragstellung? Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellt den Antrag online über die Internetseite der Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsentscheidung wird i.d.R. innerhalb von 5 Tagen getroffen.
In welcher Form wird Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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