NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

DarlehenBürgschaft

Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank

Steckbrief zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen ( KMU-Definition der EU ) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Existenzgründerinnen und -gründer Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank verbessern sich durch eine verbindliche Bürgschaftszusage. Sie können die Bürgschaft für vielfältige Vorhaben nutzen: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.

Wie wird gefördert?

Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: max. 80% des Kreditbetrags Förderhöhe: max. 250.000 € Förderdauer: bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen ( KMU-Definition der EU ) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Existenzgründerinnen und -gründer Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert?
Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank verbessern sich durch eine verbindliche Bürgschaftszusage. Sie können die Bürgschaft für vielfältige Vorhaben nutzen: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: max. 80% des Kreditbetrags Förderhöhe: max. 250.000 € Förderdauer: bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.
In welcher Form wird Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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