| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen, Bürgschaft |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 04.07.2026 |
kleine und mittlere Unternehmen ( KMU-Definition der EU ) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus Existenzgründerinnen und -gründer Angehörige der freien Berufe
Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank verbessern sich durch eine verbindliche Bürgschaftszusage. Sie können die Bürgschaft für vielfältige Vorhaben nutzen: Existenzgründungen Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen Betriebsverlagerungen Gewährleistungen Betriebsmittelfinanzierungen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.
Förderart: Ausfallbürgschaft Förderumfang: max. 80% des Kreditbetrags Förderhöhe: max. 250.000 € Förderdauer: bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Sanierungen von Unternehmen Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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